Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist in Kraft getreten. Bei der Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden können somit ab dem 01.01.2021 verschiedene Maßnahmen geltend gemacht werden.
So sind z. B. zahlreiche Wärmepumpen von Mitsubishi Heavy Industries und S-Klima auf der Liste der förderfähigen Anlagen für Einzelmaßnamen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu finden. Für diese Geräte kann der Antrag direkt online auf der BAFA-Webseite gestellt werden.
Förderfähige Kosten für den Tausch einer Heizung: Mit dem Austausch einer bestehenden Ölheizung durch eine Luft-Luft-Wärmepumpe von Mitsubishi Heavy Industries oder durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe zum Heizen von S-Klima können bis zu 45 % BAFA-Förderung realisiert werden. Bei sonstigen anderen Heizungen beträgt die Förderung bis zu 35 %.
Wichtig: Der Antrag beim BAFA für eine Förderung nach BEG muss vor Vertragsabschluss und vor Beginn der Sanierung gestellt werden. Unternehmen können die Förderung jetzt noch einfacher beantragen, da diese von der EU als beihilfefrei eingestuft wurde und somit die bislang notwendige De-minimis-Erklärung entfällt.
Ein Antrag für den Tausch der bestehenden Heizung durch eine Luft-Luft-Wärmepumpe oder eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kann ohne Einbeziehung eines Energieexperten gestellt werden.
Tipp! Unter Einbeziehung eines Energieexperten ist auch eine Förderung der Raumkühlung möglich.
Nachfolgend finden Sie einige wichtige Links zur Bundesförderung für effiziente Gebäude:
- Übersichtsseite BAFA
- Merkblatt zur allgemeinen Antragstellung
- Liste der förderfähigen Anlagen Tipp! Bitte beachten Sie bei der Liste die Aufteilung in Geräte mit einer Leistung kleiner und größer als 12 kW.
- Merkblatt zu den förderfähigen Kosten (PDF) Tipp! Speichern Sie sich bei der Antragstellung immer die aktuelle Version ab, da das BAFA diese jederzeit ändern kann (siehe Hinweis auf Seite 2 im Infoblatt).
- Informationsfilm Bundesförderung für effiziente Gebäude (YouTube)