
Schritt 1: An Fachunternehmen wenden
+Wende dich an ein Sanitär-/Heizungs-/Klimatechnik-Fachunternehmen. Spreche dieses auf den Wunsch nach Förderung an und hole ein Angebot für die geplante Maßnahme ein.
Schritt 2: Energieeffizienz-Experten (EEE) einbinden
+Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE). Dieser ist grundsätzlich für das Bauvorhaben vorhabenbezogen unabhängig zu beauftragen.
Einen passenden Energie-Effizienz-Experten (EEE) findest du auf der von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zur Verfügung gestellte Internetseite www.energie-effizienz-experten.de.
Wichtig: Der Energieeffizienz-Experte muss für Nichtwohngebäude qualifiziert sein.
Der EEE erstellt eine Technische Projektbeschreibung (TPB). EEE und Fachunternehmer müssen sich abstimmen. Der EEE stellt dir eine TPB-ID zur Verfügung, die du für deinen Antrag benötigst. Sie ist max. 2 Monate gültig.
Schritt 3: Lieferungs- und Leistungsvertrag abschließen
+Schließe einen Lieferungs- und Leistungsvertrag für die förderfähige Maßnahme mit dem Fachunternehmen ab. Dieser muss bereits das voraussichtliche Datum der Umsetzung der Maßnahme enthalten.
Zudem ist es erforderlich, dass die Erteilung der Förderzusage durch die KfW als aufschiebende bzw. die Ablehnung der Förderung durch die KfW als auflösende Bedingung Vertragsbestandteil ist.
Bei Vergabeverfahren, bei denen keine Lieferungs- oder Leistungsverträge mit aufschiebender oder auflösender Bedingung möglich sind (z. B. öffentliche Ausschreibungen), kann darauf verzichtet werden. Bei Antragstellung kann in diesen Fällen ersatzweise ein Dokument, aus dem sich die Durchführung des Vergabeverfahrens ergibt, hochgeladen werden. Die Antragstellung muss vor der Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren erfolgen. (siehe FAQ 1.12)
Die genaue Formulierung einer aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingung steht den Vertragsparteien frei. Folgende Musterformulierung einer aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingung wird von den beiden Durchführern BAFA und KfW aber anerkannt:
„Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-)Leistungen dienen der Umsetzung [eines Sanierungsvorhabens], für das eine der Vertragsparteien eine Förderung über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) des BMWE beim BAFA oder der KfW [beantragt hat/diese innerhalb von […] Tagen nach Vertragsschluss beantragen wird].
Aufschiebende Bedingung:
Dieser [Kaufvertrag tritt / Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung] erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag [nur bei Kaufverträgen: zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens]] bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.
Auflösende Bedingung:
Dieser [Kaufvertrag erlischt / Vertrag erlischt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung], sobald und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens] nicht bewilligt, sondern ablehnt und die Förderung nicht mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zusagt, sondern mit einem Ablehnungsbescheid versagt (auflösende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.“
Hinweis: Es ist ausreichend, wenn eine der vorgenannten Bedingungen in dem Lieferungs- oder Leistungsvertrag enthalten ist.
Schritt 4: Bei der BAFA registrieren und Antrag stellen oder Bevollmächtigung ausstellen
+Du musst dich im BAFA-Portal registrieren und dann über den Button „+ NEUER ANTRAG“ einen Antrag stellen.
Wird ein Bevollmächtigter mit der Antragstellung oder der Übernahme der Aufgabe im Verlauf des Antragsverfahren beauftragt, benötigt das BAFA die vom Antragsteller unterschriebene BAFA-Vollmacht.
Der Bevollmächtige übernimmt damit die Aufgaben und Pflichten des Antragstellers. Er ist damit Ansprechpartner des BAFA. Jegliche Kommunikation (z. B. Versand von Bescheiden und Rückfragen) erfolgt über die Kontaktdaten des Bevollmächtigten.
Für Unternehmen und sonstige juristische Personen und Organisationen wird die Authentisierung über das „ELSTER - Mein Organisationskonto“ angeboten.
Schritt 5: Vorhaben umsetzen
+Lasse das Vorhaben nach Erhalt der Zusage für den Zuschuss (Zuwendungsbescheid) umsetzen. Dazu stehen maximal 36 Monate zur Verfügung. Nach Fertigstellung der Maßnahme erstellt der EEE einen technischen Projektnachweis (TPN). Der TPN bestätigt, dass die umgesetzte Maßnahme die technischen Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt. Der EEE übergibt eine sogenannte TPN-ID dem Antragstellenden. Diese ist 2 Monate gültig.
Schritt 6: Identifizieren und Nachweise einreichen
+Bezahle alle Rechnungen und prüfe, ob alle förderfähigen Leistungen gemäß Förderbescheid aufgeführt sind. Identifiziere dich im BAFA-Portal (dazu wird die TBN-ID benötigt) und reiche alle Nachweise ein. Nach der Nachweisprüfung sendet die BAFA den Festsetzungsbescheid per Post zu und erst dann wird der gewährte Zuschuss ausgezahlt. Beachte die Einspruchsfristen, falls der Zuwendungsbescheid abweichend sein sollte.
Im Gegensatz zur Heizungsförderung werden hier alle Anträge noch manuell durch das BAFA bearbeitet und es kommt mitunter zu längeren Bearbeitungszeiten.
Single-Split-Geräte (S-Serie, FDS-Serie)
+Die Angaben über die geforderte Effizienz für jede Kombination kannst du dem Preisbuch (auch als PDF zum Download auf der Website verfügbar) und unserem Webshop entnehmen.
Multi-Split-Geräte (SX-Serie, FDS-Serie)
+In den Datenblättern im Preisbuch und im Webshop sind für einige Referenzkombinationen der förderfähigen Geräte die Werte angegeben.
Die Daten zu den weiteren Kombination findest du in den Datenblättern nach Ökodesign-Verordnung. Diese kannst du hier abrufen.
VRF-Geräte
+In den Datenblättern im Preisbuch und im Webshop sind für alle Geräte die Werte angegeben.
Die Daten zu den weiteren Kombinationen findest du in den Datenblättern nach Ökodesign-Verordnung. Diese kannst du hier abrufen.