Weniger fluorierte Treibhausgase – gleichbleibender KomfortGegen die Erderwärmung
F-Gas-Verordnung
Was sagt die F-Gas-Verordnung aus?
- Allmähliche Verknappung von Kältemitteln
- Verstärkte Kontrolle auf Dichtigkeit
- Rückgewinnung von Kältemitteln am Ende der Lebensdauer von Geräten
Zu den betroffenen F-Gasen zählen fluorierte Treibhausgase (HFKW) wie die Kältemittel R134A, R410A und R32. Andere Kältemittel, wie z. B. R1234ze oder SF6, sind von der Verordnung nicht betroffen.
Schrittweise Reduktion im „Phase-Down“
- Im Januar 2020 wurde die Installation, Wartung und Instandhaltung von ortsfesten Kälteanlagen mit HFKW verboten, die einen GWP (Global Warming Potential = Treibhauspotential) größer oder gleich 2.500 haben.
- Januar 2022 wurde das Inverkehrbringen von gewerblichen Verbundkälteanlagen mit einer Nennleistung größer gleich 40 kW mit HFKW verboten, die einen GWP größer oder gleich 150 haben. Davon sind Komfortklimaanlagen nicht betroffen.
- 2025 werden neue Monosplit-Geräte mit weniger als 3 kg HFKW mit einem GWP größer gleich 750 verboten.
- Ab 2027 dürfen Split-Luft-Wasser-Wärmepumpen und -Klimageräte bis 12 kW mit einem GWP von mehr als 150 nicht mehr in Verkehr gebracht werden, ab 2029 Split-Luft-Luft-Wärmepumpen mit diesen Werten. Ab 2035 gilt ein komplettes F-Gas-Verbot für diese Produkte.
Was bedeuten GWP und CO2-Äquivalent?
Kohlenstoffdioxid (CO2) ist das wichtigste Treibhausgas und wurde als Referenzgas festgelegt. Andere Gase mit Treibhauspotenzial müssen deshalb in Relation mit CO2 gesetzt werden. Die Abkürzung GWP steht für „Global Warming Potential“ und bezeichnet das Treibhauspotenzial einer Substanz. Der GWP-Wert eines Kältemittels definiert somit dessen relatives Treibhauspotenzial in Bezug auf CO2. Diesen Wert nennt man auch CO2-Äquivalent.
Das relative Treibhauspotenzial (GWP) eines Gases wird durch verschiedene Faktoren bestimmt: seine Verweilzeit in der Atmosphäre und den Strahlungsantrieb, den eine Konzentrationszunahme von einer vorhandenen Hintergrundkonzentration verursacht.
CO2 hat einen GWP von 1. Das häufig in Komfortklimaanlagen verwendete Kältemittel R410A hat einen GWP von 2.088 (d. h. 1 kg R410A entspricht 2.088 kg CO2), während das Kältemittel R32 einen GWP von 675 hat (1 kg R32 entspricht 675 kg CO2).
Wie wird die CO2-Äquivalente berechnet?
Formel:
Kältefüllmenge einer Anlage in kg x GWP des abgefüllten Kältemittels = CO2-Äquivalent in kg
Beispiel R410A:
2,5 kg R410A x 2.088 GWP = 5.220 kg CO2-Äquivalent (z. B. bei Undichtigkeit einer Anlage)
Beispiel R32:
2,5 kg R32 x 675 GWP = 1.687 kg CO2-Äquivalent (z. B. beim Befüllen/Nachfüllen einer Anlage)
Das musst du in der Praxis beachten:
- Es dürfen keine Geräte gekauft und installiert werden, die von Inverkehrbringungsverboten betroffen sind.
- Betreiber von Klimaanlagen mit F-Gasen dürfen diese nicht absichtlich freisetzen, müssen Undichtigkeiten und Leckagen unverzüglich reparieren lassen, Wartungsarbeiten dokumentieren und F-Gase verpflichtend rückgewinnen für Recycling, Aufbereitung oder Zerstörung.
- In vielen Fällen sind Dichtheitskontrollen und andere Wartungsarbeiten vorgeschrieben.
- Hersteller müssen bestimmte Kältemittelquoten einhalten. Daher werden zunehmend Geräte für Kältemittel mit geringerem GWP konzipiert und angepasst, da diese alternativen Kältemittel häufig brennbar sind.
- Die alternativen Kältemittel mit geringerem GWP ermöglichen allerdings häufig gleichzeitig eine höhere Effizienz der Klimageräte, so dass sich eine Umrüstung auch aufgrund der sinkenden Betriebskosten lohnen kann.
- Eine Alternative zu direktverdampfenden Systemen stellen auch Kaltwassersysteme dar. Diese benötigen weniger Kältemittel, da Wasser als Übertragungsmedium im Gebäude verwendet wird. Dies senkt auch die Brandgefahr, die Anlage kann jederzeit flexibel um- oder ausgebaut werden und die Wartungs- und Kontrollpflichten sind geringer.
- Dein Kälte-Klima-Fachbetrieb berät dich gern über möglichst klimafreundliche und zukunftsfähige Wärmepumpen und Kaltwassersysteme.