Wärmepumpen – vielfältig und BAFA-förderfähig

Bis zu 35 % Förderung können realisiert werden.

BAFA-Förderung

Bei der Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden können seit dem 01.01.2021 über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verschiedene Fördermaßnahmen geltend gemacht werden. Zahlreiche Außengeräte von S-Klima sind auf der Liste der förderfähigen Anlagen für Einzelmaßnahmen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu finden.

Wichtige Informationen zur BAFA-Förderung

Mit dem Austausch einer bestehenden Ölheizung oder sonstigen anderen Heizung durch eine Luft-Luft-Wärmepumpe oder eine Luft-Wasser-Wärmepumpe zum Heizen von S-Klima können bis zu 35 % BAFA-Förderung realisiert werden.

Dabei gibt es einiges zu beachten:

  • Der Austausch einer alten Heizlösung durch Wärmepumpen wird gefördert.
  • Antrag beim BAFA für eine Förderung nach BEG muss vor Vertragsabschluss und vor Beginn der Sanierung gestellt werden.
  • Bestandsgebäude (Wohngebäude und Nichtwohngebäude) werden gefördert.
  • Bestandsgebäude müssen älter als 5 Jahre sein.
  • Bislang notwendige „De-minimis“-Erklärung entfällt – Unternehmen können die Förderung jetzt noch einfacher beantragen, da diese von der EU als beihilfefrei eingestuft wurde.
  • Der Antrag für den Tausch der bestehenden Heizung durch eine Wärmepumpe kann ohne Einbeziehung eines Energie-Effizienz-Experten gestellt werden.
  • Hierfür müssen die Geräte auf der BAFA-Liste der förderfähigen Anlagen stehen.
  • Seit dem 01.01.2023 müssten zwei zusätzliche Kriterien erfüllt sein: Netzdienlichkeit und eine Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige. Beide Anforderungen können bei den Luft-Luft-Wärmepumpen durch die Anbindung von CompTrol-Modulen von S-Klima dargestellt werden.

Was wird gefördert?

  • Geräte und Material
  • Installation der Anlage
  • Fachplanung und Baubegleitung sind pro Antrag und Kalenderjahr mit 50 % bis zu einem Betrag von 20.000 Euro förderfähig
  • Notwendige Umfeldmaßnahmen (Ausbau und Entsorgung einer Altheizung, Arbeiten zur Baustelleneinrichtung und Rüstarbeiten, bautechnische Voruntersuchungen usw.)
Tipp: Unterschiedliche Förderprogramme nutzen. Unter Einbeziehung eines eingetragenen Energie-Effizienz-Experten ist für deutlich mehr Geräte auch eine Förderung für die Raumkühlung von Nichtwohngebäuden möglich.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Bei der Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden können verschiedene Maßnahmen geltend gemacht werden. So sind z. B. zahlreiche Wärmepumpen von S-Klima auf der Liste der förderfähigen Anlagen für Einzelmaßnamen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu finden. Für diese Geräte kann der Antrag direkt online auf der BAFA-Webseite gestellt werden. Für viele weitere Geräte bestehen z. B. für Kühlung Förderungsmöglichkeiten von bis zu 20 % bei Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten.