Schritt 1: Angebot(e) von Fachunternehmen für die Maßnahme einholen
+Wichtig: Vergib' zunächst noch keinen Auftrag! Ein erteilter Auftrag gilt als vorzeitiger Maßnahmenbeginn und verhindert eine Förderung.
Für die Förderung von Heizen mit Wärmepumpen ist kein Energie-Effizienz-Experte notwendig. Für viele weitere Geräte bestehen z. B. für Kühlung Förderungsmöglichkeiten von bis zu 20 % bei Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten.
Denke schon jetzt an alle förderfähigen Kosten, da eine nachträgliche Erhöhung nicht möglich ist. Dabei solltest du auch absehbare Preissteigerungen bis zur Durchführung der Baumaßnahme berücksichtigen.
Schritt 2: Antragsstellung
+Den Online-Antrag kannst du direkt über die BAFA-Website stellen: Link zur Antragsstellung
Das Fachunternehmen kann den Antrag für seinen Endkunden stellen. Dazu ist eine unterschriebene Vollmacht nötig: Link zur Vollmacht
Die Vollmacht muss vom Antragssteller eigenhändig unterschrieben werden (keine elektronische Signatur, keine kopierten Unterschriften und keine Unterschriften mehrerer Personen). Zudem müssen die Angaben des Antragsstellers und des Bevollmächtigten mit den Daten im Online-Antrag zur Förderung übereinstimmen (Name, Adresse, E-Mail-Adresse).
Außerdem empfehlen wir dir, sämtliche Merkblätter zum Zeitpunkt der Antragsstellung einmal abzuspeichern.
Schritt 3: Fachunternehmen nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beauftragen
+Sobald du den Förderbescheid erhalten hast, kann es losgehen. Beauftrage jetzt das Fachunternehmen mit der Ausführung.
Kann ein anderes Gerät eingebaut werden, als beantragt wurde (z. B. bei Produktneuheiten, Lieferengpässen)?
- Ja, aber beim Wechsel zu einem anderen Gerät können die Fördersumme sowie der Fördersatz nicht erhöht und auch keine Boni hinzugefügt werden. Die beantragte Fördersumme bleibt also gleich.
- Du musst das BAFA über die Änderung informieren und die Nachweise zur Einhaltung der Technischen Mindestanforderungen (TMA) für die neue Gerätekombination einreichen.
- Ausnahme: Da bei VRF-Anlagen nur die Außengeräte die TMA erfüllen, kann jedes gelistete VRF-Außengerät ohne Benachrichtigung an das BAFA verwendet werden.
Schritt 4: Nach Abschluss der Arbeiten Verwendungsnachweis einreichen
+Wenn die Anlage installiert wurde, musst du noch die Fachunternehmererklärung und die Rechnung(en) einreichen. Nach deren Prüfung wird der Festsetzungsbescheid erteilt und die Auszahlung der Fördersumme kann erfolgen.