Schritt 1: An Fachunternehmen wenden
+Wende dich an ein Sanitär-/Heizungs-/Klimatechnik-Fachunternehmen. Spreche dieses bzw. eine/n Energie-Effizienz-Expert*in auf den Wunsch nach Förderung an.
Auf der Website der KfW findest du auf der Informationsseite "Heizungsförderung für Privatpersonen" einen Vorab-Check, mit dem du prüfen kannst, ob die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind.
Schritt 2: Lieferungs- und Leistungsvertrag abschließen
+Schließe einen Lieferungs- und Leistungsvertrag für die neue, förderfähige Heizung mit dem Fachunternehmen ab.
Schritt 3: Vorhaben umsetzen
+Eine vorzeitige Umsetzung ist nur bis zum 31. August 2024 möglich. Bitte beachte, dass die Umsetzung des Vorhabens auf eigenes Risiko erfolgt: es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Schritt 4: Bei der KfW registrieren und Anträge nachträglich einreichen
+Registriere dich bis spätestens 30. November 2024 im Kundenportal „Meine KfW“ (über die Website der KfW).
Dazu benötigst du das folgende Dokumente vom Fachunternehmen bzw. Energie-Effizienz-Expert*in:
- Bestätigung zum Antrag (BzA)
Eine Registrierung ist auch schon ab sofort möglich, um dann ab dem 27. Februar 2024 einen Antrag zu stellen (über den Link unten auf der Seite "Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude" der KfW).
Schritt 5: Identifizieren und Nachweise einreichen
+Identifiziere dich im Kundenportal „Meine KfW“ (über die Website der KfW).
Du benötigst die folgenden Dokumente vom Fachunternehmen bzw. Energie-Effizienz-Expert*in:
- Bestätigung nach Durchführung (BnD)
- Rechnung und sonstige Nachweise
Reiche alle Nachweise ein und beantrage den Zuschuss im Rahmen der Übergangsregelung nachträglich. Nach der Nachweisprüfung wird der Zuschuss ausgezahlt.
Schritt 1: An Fachunternehmen wenden
+Wende dich an ein Sanitär-/Heizungs-/Klimatechnik-Fachunternehmen. Spreche dieses auf den Wunsch nach Förderung an und lasse eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen.
Auf der Website der KfW findest du auf der Informationsseite "Heizungsförderung für Privatpersonen" einen Vorab-Check, mit dem du prüfen kannst, ob die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind.
Schritt 2: Lieferungs- und Leistungsvertrag abschließen
+Schließe einen Lieferungs- und Leistungsvertrag für die neue, förderfähige Heizung mit dem Fachunternehmen ab. Dieser muss bereits das voraussichtliche Datum der Umsetzung der Maßnahme enthalten.
Zudem ist es erforderlich, dass die Erteilung der Förderzusage durch die KfW als aufschiebende bzw. die Ablehnung der Förderung durch die KfW als auflösende Bedingung Vertragsbestandteil ist. Entsprechende Musterformulierungen für den Lieferungs- und Leistungsvertrag findest du auf der Informationsseite "Heizungsförderung für Privatpersonen" der KfW unter dem Punkt "So funktioniert's".
Schritt 3: Bei der KfW registrieren und Zusage abwarten
+Registriere dich im Kundenportal „Meine KfW“ (über die Website der KfW), beantrage den Zuschuss und warte den Erhalt der Zusage ab.
Schritt 4: Vorhaben umsetzen
+Lasse das Vorhaben nach Erhalt der Zusage für den Zuschuss umsetzen. Das Fachunternehmen bzw. Energie-Effizienz-Expert*in erstellt anschließend eine Bestätigung nach Durchführung (BnD).
Schritt 5: Identifizieren und Nachweise einreichen
+Identifiziere dich im Kundenportal "Meine KfW" und reiche alle Nachweise ein. Nach der Nachweisprüfung erhältst du den Zuschuss.
Schritt 1: Registrieren (ab sofort möglich)
+Fachunternehmer benötigen für das neue Verfahren einen Zugang zu den Prozessen der Durchführer KfW und BAFA. Die notwendigen Zugangsdaten für die erhältst du nach Registrierung auf folgender Webseite: fachunternehmer.energie-effizienz-experten.de.
Für die Registrierung benötigst du deine Betriebsnummer und eine E-Mail-Adresse.
Mit den Registrierungsdaten kannst du dich dann sowohl bei der BAFA als auch bei der KfW einloggen.
Schritt 2: Förderfähige Kombination prüfen
+Bitte prüfe vor einer Angebotsabgabe ob die angebotene Kombination die technischen Mindestanforderungen erfüllt. In den neuen Antragsformularen gibt es keine Hinweise mehr auf die BAFA-Liste für die förderfähigen Wärmepumpen. Mehr Informationen hierzu findest du auf unserer extra Seite "Auswahl förderfähiger Wärmepumpen".
Schritt 3: Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen (frühestens ab 22. Februar 2024 bei der KfW möglich)
+Antragsstellende können die Heizungsförderung erst dann beantragen, wenn eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) durch das Fachunternehmen vorliegt. Die Fachunternehmen müssen dazu die Situation vor Ort beim Kunden kennen (Angaben zum Gebäude und zum Vorhaben). Außerdem muss eine konkrete Planung für die Umsetzung der Maßnahmen vorgelegt werden. Dazu sind insbesondere folgende Informationen notwendig:
- Art der alten Anlage
- Details zur neuen Anlage
- Angaben zu den geplanten Kosten
Die Erfassung der Daten erfolgt mittels Eingabe in der Portalmaske des KfW-Prüftools.
Direkte Links zum Login: