Wärmepumpen – vielfältig und...

Wärmepumpen – vielfältig und BAFA-förderfähig

Bis zu 35 % Förderung können realisiert werden.

BAFA-Förderung 2023

Bei der Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden können über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verschiedene Fördermaßnahmen geltend gemacht werden. Zahlreiche Produkte von S-Klima sind auf der Liste der förderfähigen Anlagen für Einzelmaßnahmen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu finden: sowohl Luft-Wasser-Wärmepumpen von S-Klima als auch Luft-Luft-Wärmepumpen von Mitsubishi Heavy Industries.

Allgemeine Informationen: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Mit dem Austausch einer bestehenden Ölheizung oder sonstigen anderen Heizung durch eine Luft-Luft-Wärmepumpe oder eine Luft-Wasser-Wärmepumpe zum Heizen von S-Klima können bis zu 35 % BAFA-Förderung realisiert werden.

Dabei gibt es einiges zu beachten:

  • Der Austausch einer alten Heizlösung durch Wärmepumpen wird gefördert.
  • Antrag beim BAFA für eine Förderung nach BEG muss vor Vertragsabschluss und vor Beginn der Sanierung gestellt werden.
  • Bestandsgebäude (Wohngebäude und Nichtwohngebäude) werden gefördert.
  • Bestandsgebäude müssen älter als 5 Jahre sein.
  • Bislang notwendige „De-minimis“-Erklärung entfällt – Unternehmen können die Förderung jetzt noch einfacher beantragen, da diese von der EU als beihilfefrei eingestuft wurde.
  • Der Antrag für den Tausch der bestehenden Heizung durch eine Wärmepumpe kann ohne Einbeziehung eines Energie-Effizienz-Experten gestellt werden.
  • Hierfür müssen die Geräte auf der BAFA-Liste der förderfähigen Anlagen stehen oder im Online-Antrag gelistet sein.
  • Seit dem 12.06.2023 sind Luft-Luft-Wärmepumpen wieder in der BAFA-Liste aufgeführt, allerdings nur noch die Außengeräte.

Neue Anforderungen: Netzdienlichkeit und Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige

Seit dem 01.01.2023 müssen zwei zusätzliche Kriterien erfüllt sein, Netzdienlichkeit und eine Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige:

  • Alle Luft-Wasser-Wärmepumpen von S-Klima verfügen über eine Energieeffizienzanzeige und Eingänge zur Erfüllung der Netzdienlichkeit und sind somit förderfähig.
  • Auch zahlreiche Luft-Luft-Wärmepumpen sowie die Luft Wasser-Wärmepumpen (CO2-Wärmepumpe Q-ton) von Mitsubishi Heavy Industries sind förderfähig. Für sie können die neuen Anforderungen mit unseren CompTrol-Web-Bausteinen in Kombination mit unserem Online-Klimageräte-Manager e-CompTrol abgedeckt werden. Weitere Informationen für eine Einrichtung mit deinen Systemanwendungen und -limitierungen findest du in unserer Schnellstartanleitung.
  • Weiterführende Informationen zur Erfüllung der Netzdienlichkeit mit Luft-Luft-Wärmepumpen kannst du über den FGK e. V. Status Report 60 (Version 2) „Anforderungen an DX-Luft-Luft-Wärmepumpen zur Erfüllung der Netzdienlichkeit nach BEG“ abrufen.


Noch mehr detaillierte Hinweise zur Auswahl von förderfähigen Wärmepumpen und den Bedingungen für unsere verschiedenen Geräteserien (z. B. Netzdienlichkeit) haben wir auf einer extra Seite zusammengestellt.

Was wird gefördert?

  • Geräte und Material
  • Installation der Anlage
  • Notwendige Umfeldmaßnahmen (Ausbau und Entsorgung einer Altheizung, Arbeiten zur Baustelleneinrichtung und Rüstarbeiten, bautechnische Voruntersuchungen usw.)
  • Fachplanung und Baubegleitung von Energie-Effizienz-Experten sind pro Antrag und Kalenderjahr mit 50% bis zu einem Betrag von 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, ansonsten bis 20.000 Euro förderfähig. Planungsleistungen, die die Höchstgrenze überschreiten, sind als Umfeldmaßnahmen (mit dem Fördersatz der jeweiligen Maßnahme) förderfähig. Diese müssen bereits zum Zeitpunkt der Antragsstellung als Umfeldmaßnahme innerhalb der jeweiligen Maßnahme beantragt werden.
  • Auch die Fachplanung von Fachfirmen sind als Umfeldmaßnahmen förderfähig.
  • Seit dem 01.01.2023: Materialkosten bei Eigenleistungen

Tipps:

  • Unterschiedliche Förderprogramme nutzen. Unter Einbeziehung eines eingetragenen Energie-Effizienz-Experten ist für deutlich mehr Geräte auch eine Förderung für die Raumkühlung von Nichtwohngebäuden möglich.
  • Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden ist. Daher erst Angebot einholen, dann Antrag stellen und erst nach dem Zuwendungsbescheid Auftrag erteilen.


Antragsverfahren für die BAFA-Förderung

Wir geben dir einige Tipps, was du bei der Antragsstellung alles berücksichtigen solltest.

Schritt 1: Angebot(e) von Fachunternehmen für die Maßnahme einholen

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Wichtig: Vergib' zunächst noch keinen Auftrag! Ein erteilter Auftrag gilt als vorzeitiger Maßnahmenbeginn und verhindert eine Förderung.

Für die Förderung von Heizen mit Wärmepumpen ist kein Energie-Effizienz-Experte notwendig. Für viele weitere Geräte bestehen z. B. für Kühlung Förderungsmöglichkeiten von bis zu 20 % bei Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten.

Denke schon jetzt an alle förderfähigen Kosten, da eine nachträgliche Erhöhung nicht möglich ist. Dabei solltest du auch absehbare Preissteigerungen bis zur Durchführung der Baumaßnahme berücksichtigen.

Merkblatt zu den förderfähigen Kosten

Schritt 2: Antragsstellung

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Den Online-Antrag kannst du direkt über die BAFA-Website stellen: Link zur Antragsstellung

Das Fachunternehmen kann den Antrag für seinen Endkunden stellen. Dazu ist eine unterschriebene Vollmacht nötig: Link zur Vollmacht

Die Vollmacht muss vom Antragssteller eigenhändig unterschrieben werden (keine elektronische Signatur, keine kopierten Unterschriften und keine Unterschriften mehrerer Personen). Zudem müssen die Angaben des Antragsstellers und des Bevollmächtigten mit den Daten im Online-Antrag zur Förderung übereinstimmen (Name, Adresse, E-Mail-Adresse).

Außerdem empfehlen wir dir, sämtliche Merkblätter zum Zeitpunkt der Antragsstellung einmal abzuspeichern.

Schritt 3: Fachunternehmen nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beauftragen

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Sobald du den Förderbescheid erhalten hast, kann es losgehen. Beauftrage jetzt das Fachunternehmen mit der Ausführung.

Kann ein anderes Gerät eingebaut werden, als beantragt wurde (z. B. bei Produktneuheiten, Lieferengpässen)?

  • Ja, aber beim Wechsel zu einem anderen Gerät können die Fördersumme sowie der Fördersatz nicht erhöht und auch keine Boni hinzugefügt werden. Die beantragte Fördersumme bleibt also gleich.
  • Du musst das BAFA über die Änderung informieren und die Nachweise zur Einhaltung der Technischen Mindestanforderungen (TMA) für die neue Gerätekombination einreichen.
  • Ausnahme: Da bei VRF-Anlagen nur die Außengeräte die TMA erfüllen, kann jedes gelistete VRF-Außengerät ohne Benachrichtigung an das BAFA verwendet werden.

Schritt 4: Nach Abschluss der Arbeiten Verwendungsnachweis einreichen

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Wenn die Anlage installiert wurde, musst du noch die Fachunternehmererklärung und die Rechnung(en) einreichen. Nach deren Prüfung wird der Festsetzungsbescheid erteilt und die Auszahlung der Fördersumme kann erfolgen.

Merkblatt zur allgemeinen Antragsstellung